Wie schaffen wir einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore? Wo sind neue Freiräume für die Erprobung von für Innovationen notwendig, welche Standards und ergänzenden Maßnahmen braucht es?
Zur Vorbereitung eines Reallabore-Gesetzes hat das BMWK einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet. Alle betroffenen Organisationen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, ihre Vorschläge und Ideen digital zu übermitteln.
HIER geht es direkt zum digitalen Fragebogen. Die Beantwortung der Fragen ist bis zum 29. September 2023 möglich.
Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht. In der Umsetzung der Reallabore-Strategie wurden bereits wichtige neue Erprobungsmöglichkeiten geschaffen und Erfahrungen gewonnen, welche Rahmenbedingungen Reallabore brauchen, um erfolgreich zu sein. Studien, Leitfäden sowie der Austausch im Netzwerk Reallabore haben wichtige Impulse geliefert. Dennoch stellen sich angesichts der Vielzahl der potenziellen neuen Anwendungsfelder eines Reallabore-Gesetzes und der Komplexität und Dynamik des Themas viele offene Fragen.
Betroffene Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein. Die Ergebnisse aus der Konsultation, die nicht die Bundes-Kompetenz betreffen, werden je nach Zuständigkeit an den bestehenden Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore bzw. die Europäische Kommission weitergegeben.