Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zum 1. Januar 2019 die Förderprogramme für mehr Energieeffizienz in Unternehmen neu ausgerichtet. Unternehmen haben die Wahl: Sie können die Förderung entweder als direkten Zuschuss oder im Rahmen eines zinsverbilligten Kredits mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) erhalten. Das neue Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Wahl geeigneter Effizienzmaßnahmen und erleichtert die Antragstellung.
Seit 1. Januar 2019 können Unternehmen, Stadtwerke und Energiedienstleister Anträge auf Förderung stellen. Gefördert wird die Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien, die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und der Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement Software. Zudem werden unternehmensindividuelle Maßnahmen, die zur energiebezogenen Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen beitragen, gefördert. Neu ist auch, dass Unternehmen Förderung für mehrere Effizienzmaßnahmen gebündelt in einem Förderantrag stellen können.
Nähere Informationen zum neuen Programm sind auf der Internetseite von „Deutschland macht’s effizient“ zu finden.
Auch das Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg informiert hierzu Akteure aus der Hauptstadtregion. Kommen Sie einfach auf uns zu!