Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe und gilt als das „Grundgesetz“ der beruflichen Bildung in Deutschland. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich und auch die berufliche Fortbildung geregelt.
Nachdem das BBiG zuletzt umfassend im Jahr 2005 überarbeitet worden war, birgt die ab 01.01.2020 in Kraft tretende Novellierung vor allem folgende Neuerungen: Es wird eine Mindestvergütung für Auszubildende gewährleistet, die Ausbildung in Teilzeit wird erleichtert, die höher qualifizierende Berufsausbildung gestärkt und mehr Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen ermöglicht. Außerdem wurde das Prüfungswesen flexibilisiert.
Das BBiG schaffe damit Voraussetzungen dafür, "dass sich noch mehr junge Leute für eine Ausbildung entscheiden", so Bildungsministerin Karlicek. Die neue Mindestausbildungsvergütung sei ein Signal der Wertschätzung an die Auszubildenden in den Betrieben. Außerdem würden die Karrierechancen von Beschäftigten, die schon länger im Beruf sind und sich weitergebildet haben, nun verbessert. Kernbotschaft der Novelle sei, dass es in Deutschland zwei gleichwertige Qualifizierungswege gebe, nämlich die höherqualifizierende Berufsbildung neben dem Studium, so die Ministerin. Das Gesetz lässt sich als wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel interpretieren und komme deshalb der gesamten Wirtschaft zugute.