Richtlinie für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien in Kraft getreten
Mit ProFIT gewährt das Land Brandenburg KMU sowie Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung, der Marktvorbereitung/Markteinführung, von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Durchführbarkeitsstudien.
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft durch Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Marktvorbereitung und Markteinführung.
Ab sofort können sich interessierte brandenburgische Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) über ProFIT Brandenburg informieren und beraten lassen. Die Umsetzung von ProFIT Brandenburg wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erfolgen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte August bei der ILB eingereicht werden.
Das Förderprogramm wird aus Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln des Landes Brandenburg finanziert.
„Seit Jahren unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie erfolgreich innovative Unternehmen. Mit ProFIT Brandenburg sollen die brandenburgischen Unternehmen und vor allem KMU dabei unterstützt werden, neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, die unser Land nach vorne bringen [...] Innovationen sind wichtig für unsere Unternehmen und Voraussetzung dafür, dass wir in Brandenburg unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen. ProFIT Brandenburg hat sich bewährt und soll auch weiterhin die brandenburgischen Unternehmen insbesondere bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie der Markteinführung von den entwickelten Innovationen unterstützen.“