Die Entwicklung neuer Technologien für die Industrie 4.0 oder auch das autonome Fahren erfordert ein leistungsfähiges Mobilfunknetz im aktuellen 5G Standard. Besonders für Anwendungen in der Industrie wird der Einsatz abgegrenzter, firmeneigener Netzwerke ein Schlüssel zum sicheren Anlagenbetrieb sein. Die Bundesnetzagentur hat nun die 5G-Frequenzgebühren für lokale Anwendungen bekannt gegeben.
Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit den entsprechenden Ministerien die Formel bekanntgegeben, die sogenannte 5G-Campusnetze zahlen müssen. Die Formel setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro, der zugeteilten Bandbreite, der Laufzeit der Zuteilung sowie der Fläche des Zuteilungsgebietes. Mit der Formel will die Bundesnetzagentur ihrer Pressemitteilung zufolge "eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen" sicherstellen.
Daher steige die Gebühr mit der beantragten Bandbreite und der Größe des abgedeckten Gebietes; der Grundbetrag sei so gewählt worden, dass Geschäftsmodelle von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen nicht verhindert würden.
Mit der Festlegung der Gebührenordnung für die lokalen Frequenzbänder gibt die Bundesnetzagentur nun den Startschuss für Erprobung und Einrichtung des 5G Standards in der Industrie.